| |
Chiropractic
Zentrum Braunschweig Sven Paris (im folgenden CZB genannt) ist als
Diensteanbieter nach § 3 Nr.1, § 8 (1) des Teledienstegesetzes
(TDG) (Stand 14.12.2001) für eigene Informationen, die zur
Nutzung bereitgehalten werden, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links")
auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden.
Bei den über "Links" übermittelten oder gespeicherten
Inhalte anderer Anbieter handelt es sich um fremde Informationen
und nicht um eigene Inhalte der Partner für Spandau. Bei "Links"
handelt es sich allerdings stets um "lebende" (dynamische)
Verweisungen. Das CZB hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar
den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine
mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit
ausgelöst wird. Nach dem TDG ist das CZB als Diensteanbieter
jedoch nicht verpflichtet, die von ihm übermittelten oder gespeicherten
Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen,
die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen (§ 8 (2)
TDG). Erst wenn festgestellt oder von anderen darauf hingewiesen
wird, daß ein konkretes Angebot, zu dem ein Link bereitgestellt
wurde, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslösen
kann, wird der Verweis auf dieses Angebot aufgehoben. Im einzelnen
regelt das TDG die Haftung des Diensteanbieters wie folgt:
Für die Übermittlung von fremden Informationen ist das
CZB nicht verantwortlich, wenn das CZB (a) diese nicht veranlaßt
hat, (b) den Adressaten der übermittelten Information nicht
ausgewählt hat und (c) die übermittelten Informationen
nicht ausgewählt oder verändert hat (§ 9 (1) TDG). |
|
Das CZB ist für eine
automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung fremder Informationen
nicht verantwortlich, wenn sie (a) die Informationen nicht verändert,
(b) die Bedingungen für den Zugang zu den Informationen beachtet,
(c) die Regeln für die Aktualisierung der Information beachtet,
die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt
sind, (d) die erlaubte Anwendung von Technologien zur Sammlung von
Daten über die Nutzung der Information, die in weithin anerkannten
und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, nicht beeinträchtigt
und (e) unverzüglich handelt, um gespeicherte Informationen zu
entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, sobald sie Kenntnis
davon erhalten hat, dass die Informationen am ursprünglichen
Ausgangsort der Übertragung aus dem Netz entfernt wurden oder
der Zugang zu ihnen gesperrt wurde oder ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde
die Entfernung oder Sperrung angeordnet hat (§ 10 TDG).
Das CZB ist für fremde Informationen, die sie für einen
Nutzer speichert, nicht verantwortlich, sofern (a) sie keine Kenntnis
von der rechtswidrigen Handlung oder der Information hat und ihr im
Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder
Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder
die Information offensichtlich wird, oder (b) sie unverzüglich
tätig geworden ist, um die Information zu entfernen oder den
Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt hat (§
11 TDG). |
|
|